... wer will das nicht? Selbst am Steuer eines Autos sitzen, obwohl man noch nicht mal volljährig ist. Seit ein paar Jahren ist dies in Begleitung eines Erwachsenen möglich.
Die Voraussetzungen für die Begleitpersonen sind wie folgt:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins (Klasse 3 oder B)
- maximal 3 Punkte (keine Punkte auf Grund Alkoholmissbrauchs)
- während der Fahrt gelten die gleichen Bedingungen, als würde die Begleitperson selbst am Steuer sitzen (0,5 ‰ - Grenze, nicht schlafend, keine Drogen, etc.)
Die Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung des minderjährigen Fahrerlaubnisinhabers vermerkt sein. Auch der Führerschein Klasse BE (Anhänger) kann bereits mit 17 gemacht werden.
Achtung: Der Führerschein mit 17 gilt nur innerhalb Deutschlands. Bei Urlaubsfahrten also vor der Grenze Fahrerwechsel nicht vergessen!
Die Führerscheinausbildung für den Führerschein mit 17 läuft im Grunde genauso ab, wie die Ausbildung beim "normalen" Führerschein mit 18 - nur eben ein Jahr früher.
Ihr könnt euch frühestens ein halbes Jahr vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Bringt am besten gleich eine Bescheinigung über einen Sehtest (Optiker, Augenarzt), eine Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste Hilfe Kurs (z.B. Rotes Kreuz, ASB, ...) und ein biometrisches Passfoto mit. Wenn ihr den Führerschein mit 17 machen wollt, benötigen wir außerdem den Führerschein und den Personalausweis (Original oder Kopie) der begleitenden Personen.
Die ersten Fahrstunden werden im eher bekannten und verkehrsärmeren Gebiet Illertissen bzw. Burlafingen und Umgebung absolviert, bevor wir dann im Schulungs- und Prüfungsgebiet Ulm/Neu-Ulm und Umgebung für die Praktische Führerscheinprüfung und natürlich vor allem für die weitere Zukunft als Autofahrer trainieren.
Nach einer umfassenden Grundausbildung in der das Fahren auf öffentlichen Straßen, sowie das "gefürchtete Einparken" und der richtige Umgang mit dem Auto gelernt wird, folgt die Stufe der besonderen Ausbildungsfahrten.
Anschließend folgt der "letzte Feinschliff" zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung.
Diese könnt ihr frühestens einen Monat vor eurem 17. bzw. 18. Geburtstag ablegen Nach bestandener Prüfung bekommt ihr dann vom Fahrerlaubnisprüfer den Kartenführerschein, bei Führerschein mit 17 eine Prüfbescheinigung, ausgehändigt.


